Solaranlage für das Mehrfamilienhaus.

Solaranlage im MFH: Wie ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) funktioniert, was es kostet und wie hoch die Förderung ist.

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Illustration zu: Solaranlage für das Mehrfamilienhaus.

Was ist ein ZEV?

Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) ist ein gesetzlich definiertes Modell (Art. 16-18 EnG), bei dem mehrere Stromverbraucher hinter dem gleichen Netzanschluss aus einer gemeinsamen Solaranlage versorgt werden. Vorteil: Der gemeinsam genutzte Strom gilt als Eigenverbrauch - er wird nicht ans Netz verkauft und zurückgekauft, sondern intern verrechnet.

In der Praxis: Du baust auf dem Dach eines MFH eine PV-Anlage. Über einen Smart-Meter wird gemessen, wer wieviel Strom verbraucht hat - aus der Anlage und aus dem Netz. Die Mietparteien zahlen einen ZEV-Tarif, der typischerweise 10-20 % unter dem öffentlichen Strompreis liegt.

Wirtschaftlichkeit: 12-Wohnungen-MFH in Zürich

PositionWert
Anlagengrösse25 kWp
Brutto-InvestitionCHF 47’500
Pronovo EIV-CHF 11’500
Kantonsförderung Zürich-CHF 10’000
Stadt Zürich Bonus (ZEV)-CHF 2’000
Netto-InvestitionCHF 24’000
Jahresertrag23’750 kWh
Eigenverbrauchsanteil ZEV72 %
Stromertrag aus EigenverbrauchCHF 5’301
Stromertrag aus EinspeisungCHF 665
Jährliche MehreinnahmeCHF 5’966
Amortisation4 Jahre
25 kWp Anlage, 12 Wohnungen, Zürich

Im MFH-Segment sind Amortisationszeiten unter 5 Jahren keine Ausnahme - dank hoher Eigenverbrauchsanteile und tiefer pro-kWp-Kosten.

Drei ZEV-Modelle im Vergleich

1. Anlagebetreiber = Eigentümer

Der Eigentümer (Hausbesitzer, Genossenschaft, Stockwerkeigentümer-Gemeinschaft) baut und betreibt die Anlage. Die Mietparteien werden in den ZEV einbezogen und zahlen den ZEV-Tarif. Standard-Modell, einfach umzusetzen.

2. Drittanbieter (Contracting)

Ein externer Investor (z.B. ewz, BKW, Energie-Genossenschaft) finanziert die Anlage und betreibt sie. Der Hauseigentümer bekommt eine Pacht für das Dach. Die Mieter beziehen Strom über den Anbieter. Vorteil: keine Investition, weniger Aufwand. Nachteil: weniger Marge.

3. Genossenschaftliches Modell

Mietparteien gründen oder treten einer Energie-Genossenschaft bei, die die Anlage finanziert. Strom wird genossenschaftlich konsumiert. Selten, aber innovativ - vor allem in Bern, Basel und Lausanne mit aktiven Energie-Genossenschaften verbreitet.

Pflichten und Rechte beim ZEV

  • Smart-Meter pro Wohnung obligatorisch (Kosten ca. CHF 200-400 pro Wohnung, einmalig)
  • ZEV-Vereinbarung schriftlich mit allen teilnehmenden Mietparteien (Mustervertrag bei Swissolar verfügbar)
  • Mietparteien dürfen jährlich aussteigen und einen externen Lieferanten wählen, sofern das ZEV den Schwellwert nicht überschreitet
  • Strompreis muss dokumentiert sein und mit dem öffentlichen Tarif vergleichbar bleiben
  • Jährliche Abrechnung der Mietparteien mit Aufteilung des Solar- vs. Netzanteils

Förderung speziell für MFH und ZEV

Mehrere Kantone und Städte fördern ZEV-Projekte zusätzlich:

Kanton/StadtBonus für ZEV
BernProgramm "Energie Wendepunkt" - Bonus auf PV in Kombination mit ZEV
WaadtFörderung speziell für ZEV-Projekte am MFH
Basel-LandschaftBonus für Quartierprojekte und ZEV
Genf (OCEN)ZEV im MFH besonders gefördert
Luzern (ewl-Bonus)Eigenverbrauchsgemeinschaften im MFH
Stadt ZürichEnergiefonds-Bonus für MFH-PV mit ZEV

Was du dem Verwalter sagen musst

  1. Bestandsaufnahme Dachfläche und Statik (Architekt oder Bauingenieur, ca. CHF 500-1’500)
  2. Vorabklärung Bewilligungsverfahren mit der Gemeinde (oft Meldeverfahren ausreichend)
  3. Anfrage Förderbedingungen bei kantonaler Energiefachstelle
  4. Angebote von 3 Solar-Installateuren mit MFH-Erfahrung einholen
  5. ZEV-Vorvertrag mit Mietparteien aufsetzen (Swissolar-Muster anpassen)
  6. Anlagenbau, Smart-Meter-Installation, Inbetriebnahme
  7. ZEV-Anmeldung beim Verteilnetzbetreiber
  8. Pronovo-Anmeldung und Förderantrag

Häufige Fragen

Müssen alle Mietparteien beim ZEV mitmachen?

Nein. Mietparteien können einzeln entscheiden. Wenn weniger als 70 % teilnehmen, wird das ZEV unwirtschaftlich. In der Praxis nehmen 80-95 % der Mietparteien teil, weil der Strompreis für sie tiefer ist als am freien Markt.

Was ist mit Stockwerkeigentum?

Funktioniert ähnlich, aber statt eines Eigentümers entscheidet die Stockwerkeigentümer-Versammlung. Mehrheitsbeschluss meistens nötig. Anlage gehört dem Stockwerkeigentum gemeinsam.

Lohnt sich PV nur für die Liegenschaftseigentümer oder auch für die Mieter?

Beide profitieren: Eigentümer durch Pacht/Anlagenrendite, Mieter durch tieferen Strompreis (typisch 10-20 % günstiger als am freien Markt).

Ist eine PV-Anlage am MFH steuerlich abziehbar?

Ja, die Investitionskosten sind in den meisten Kantonen vom steuerbaren Einkommen abziehbar (für den Eigentümer). Bei Stockwerkeigentum oder Genossenschaft anteilig.

Kann ich auch im MFH eine Batterie ergänzen?

Ja, und im MFH lohnt sie sich oft schneller als im EFH - die unterschiedlichen Tagesprofile der Mietparteien sorgen für hohen Eigenverbrauch auch ohne Batterie, eine Batterie hebt diesen weiter auf 80-85 %.

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